Luftpistole

Unter Luftpistolen werden alle Sportgeräte zusammengefasst, die Geschosse mithilfe kalter Gase (i.d.R. Pressluft, selten auch CO2) verschießen. Für den sportlichen Bereich sind Luftpistolen mit einer maximalen Mündungsenergie von 7,5 Joule und einem Kaliber von 4,5mm zugelassen. Das Abzugsgewicht beträgt mindestens 500g, das Gewicht der Pistole maximal 1.500g. Spezielle Schießkleidung ist nicht gestattet.

Das Ziel ist 10m vom Schützen entfernt, die Zehn ist lediglich 11,5mm im Durchmesser groß. Die jeweils niedrigeren Ringe folgen im Abstand von jeweils 16mm.

Quelle: https://www.dsb.de/schiesssport/disziplinen/pistole/luftpistole

Freie Pistole

Das Schießen mit Kleinkaliber-Waffen ist ab 14 Jahren (mit elterlichem Einverständnis) erlaubt. Aber auch Jüngere können schon aktiv werden, wenn sie eine polizeiliche Ausnahmegenehmigung bekommen. Für diese sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, welche das Waffengesetz regelt. Für den Erwerb einer Kleinkaliber-Waffe ist eine spezielle Berechtigung, eine Waffenbesitzkarte (kurz WBK, kein Waffenschein) erforderlich.

Quelle: https://www.dsb.de/schiesssport/disziplinen/pistole/kk-pistole-revolver

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